Ein ausländisches und landes Jagdbüro für Jagdtourismus sowie ausländische, an der Jagd im Rahmen der direkten Jagdorganisation interessierte Jäger sind verpflichtet, eine Anzahlung von 50% der voraussichtlich anfallenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Jagdorganisation und Wildabschuss zu überweisen. Die Anzahlung soll spätestens entweder am Tage des Jagdanfanges bei einem Jagdveranstalter (im Jagdrevier) oder 7 Tage vor dem Jagdbeginn auf das angegebene Konto der Organisatoren (Oberförsterei) überwiesen werden. Jagdbeginn hängt von Überweisung der oben genannten Anzahlung ab.